Unsere Satzung

Präambel

Die Jusos im Neckar-Odenwald-Kreis (Jusos NOK) verstehen sich als die Jugendorganisation der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Sie fühlen sich den Grundwerten der sozialen Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität verpflichtet.

§ 1 Stellung

Die Jusos Neckar-Odenwald sind Kreisverband der Arbeitsgemeinschaft der Jusos in der SPD (Landesverband Baden-Württemberg) für das Gebiet des SPD-Kreisverbandes NeckarOdenwald (SPD NOK). Er ist zugleich Untergliederung der Jusos und Arbeitsgemeinschaft des SPD-Kreisverbandes.

§ 2 Organisationsaufbau

Organe der Jusos im Kreisverband sind:

a) die Mitgliederversammlung (§ 3)

b) der Kreisvorstand (§ 4)

§ 3 Die Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet einmal jährlich (Jahreshauptversammlung – JHV), frühestens 10 Monate und spätestens 14 Monate nach der letzten Jahreshauptversammlung, statt.

b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Juso-Kreisverbandes durch den Kreisvorstand einberufen werden.

c) Die Einberufung erfolgt durch den Kreisvorstand mindestens zwei Wochen vorher per Post oder per E-Mail mit Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung an alle Mitglieder. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Kreisvorstand eingegangen sein. Die Mitgliederversammlung legt die inhaltlichen Ziele des Juso-Kreisverbandes mit der einfachen Mehrheit ihrer Stimmen durch Beschluss von Anträgen fest.

d) Die Jahreshauptversammlung wählt einmal jährlich:

  • Den Juso-Kreisvorstand.
  • Einen Vertreter/eine Vertreterin für den Juso-Landesausschuss (LA) sowie einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin und ggf. weitere Stellvertreter/ Stellvertreterinnen.
  • Die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Juso-Landesdelegiertenkonferenz (LDK).

Die Delegiertenwahlen werden vom Kreisvorstand nach pflichtmäßigem Ermessen terminiert und können außer in der JHV auch in einer gesonderten MV vorgenommen werden.

§ 4 Der Kreisvorstand

a) Der Juso-Kreisvorstand tagt mitgliederöffentlich. Alle Jusos können und sollen an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen und diesem beratend zur Seite stehen. Die Sitzungen werden nur auf Antrag nicht-öffentlich (fort)geführt.

b) Der Kreisvorstand wird für ein Arbeitsjahr gewählt. Dies entspricht der Zeit zwischen zwei Jahreshauptversammlungen.

c) Der Kreisvorstand besteht aus  

  • einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden,  
  • einem Stellvertreter/eine Stellvertreterin  
  • bis zu fünf Beisitzern und Beisitzerinnen.

Die Jahreshauptversammlung beschließt über die Zahl der Beisitzer. Sie kann auch beschließen, dass dem Kreisvorstand zwei gleichberechtigte Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender angehören.

d) Dem Kreisvorstand gehören der/die Landesauschussdelegierte als beratendes Mitglied an. Dies gilt auf Beschluss des Kreisvorstands auch für

  •  Mitglieder der Jusos NOK, die dem geschäftsführenden Vorstand der SPD NOK angehören,
  • Mitglieder der Jusos NOK, die auf Landes- oder Bundesebene der SPD oder der Jusos oder in einem europäischen oder internationalen Zusammenschluss, dessen Mitglied die SPD bzw. die Jusos sind, dem Vorstand angehören.

e) Der Kreisvorstand kann aus seiner Mitte einen Schriftführer /eine Schriftführerin und Beauftrage für bestimme Aufgaben bestellen. Ist kein Vorstandsmitglied dauerhaft als Schriftführer/in bestellt, so hat der/die Vorsitzende zu Beginn jeder Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung eine anwesende Person mit der Führung des Protokolls zu betrauen.  

f) Aufgaben des Kreisvorstandes sind:

  • Die politische und organisatorische Leitung des Juso-Kreisverbandes und Führung aller laufenden Geschäfte.
  •  Die Ausarbeitung sowie Vertretung von Beschlüssen in den Gremien und Projektgruppen der Partei, der Jusos und in der Öffentlichkeit.
  • Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenarbeit mit der Partei.
  • Die Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

g) Der Kreisvorstand ist der JHV rechenschaftspflichtig. 

§ 5 Übergeordnete Satzungen

Die Statuten der Partei und ihrer Gliederungen, die Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) in der SPD und entsprechende Grundsätze und Richtlinie des Landesverbandes gelten unmittelbar und gehen dieser „Satzung“ im Kollisionsfall vor.

§ 6 Informationsaustausch mit der Partei

Der Juso-Kreisvorstand legt die Protokolle seiner Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie etwaig vorhandene Berichte über seine Aktivitäten dem SPDKreisvorstand zur Kenntnisnahme vor. Der /die Vorsitzende des Juso-Kreisverbands und sein/e / ihr/e Stellvertreter/in ist wiederum regelmäßig zur Teilnahme an den SPD-Kreisvorstandsitzungen eingeladen und ihm werden die Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen des SPD-Kreisverbands zugesandt (§ 11 Abs. 5 und § 15 Abs. 3 Kreisstatut SPD NOK).

§ 7 Satzungsänderung

1.  Die „Satzung“ des Juso-Kreisverbandes Neckar-Odenwald wird vom Kreisvorstand der SPD Neckar-Odenwald beschlossen. Dieser beschließt in der Regel auf Antrag des Juso-Kreisverbandes.

2. Der Juso-Kreisverband beschließt über Satzungsänderungen mit Mehrheit von zwei Dritteln der in der Mitgliederversammlung abgegebenen gültigen Stimmen. Der Anträge auf Änderung der „Satzung“ darf jedoch nur behandelt werden, wenn er mit der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt war.

 

Beschlossen von der Juso-JHV am 9. April 2022; geändert am 24.08.2022. Jeweils vorab genehmigt vom (geschäftsführenden) SPD-Kreisvorstand.